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   LSG Niedersachsen-Bremen, 07.07.2003 - L 16 B 3/03 U   

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https://dejure.org/2003,17560
LSG Niedersachsen-Bremen, 07.07.2003 - L 16 B 3/03 U (https://dejure.org/2003,17560)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 07.07.2003 - L 16 B 3/03 U (https://dejure.org/2003,17560)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 07. Juli 2003 - L 16 B 3/03 U (https://dejure.org/2003,17560)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 26 Abs. 1 SGB VII; § 26 Abs. 2 Nr. 2 SGB VII
    Ablehnung von berufsfördernden Leistungen zur Rehabilitation nach Arbeitsunfall; Frühzeitige und möglichst dauerhafte Wiedereingliederung in Beruf; Versichertenrente wegen voller Erwerbsminderung durch Landesversicherungsanstalt (LVA)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung von berufsfördernden Leistungen zur Rehabilitation nach Arbeitsunfall; Frühzeitige und möglichst dauerhafte Wiedereingliederung in Beruf; Versichertenrente wegen voller Erwerbsminderung durch Landesversicherungsanstalt (LVA)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Bremen, 15.11.1985 - L 5 BR 13/85

    Kostenentscheidung; Ermessen; Berfufung; Berufungsverfahren; Kosten;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.07.2003 - L 16 B 3/03
    Da der angefochtene Beschluss des SG eine Kostenentscheidung gemäß § 193 Abs. 1 SGG zum Inhalt hat, hat - wie das LSG Bremen im Beschluss vom 18. Mai 1987 (Az. L 5 BR 2/86) ausgeführt hat &61531;vgl. auch Beschluss des LSG Bremen vom 15. November 1985, Az. L 5 BR 13/85, in Breithaupt 1987, Seite 523 (zur Kostenentscheidung nach Erledigung einer Untätigkeitsklage)&61533; - das Beschwerdegericht einen Ermessensspielraum zu respektieren, der der Vorinstanz eingeräumt ist.
  • LSG Bremen, 18.05.1987 - L 5 BR 2/86

    Kostenentscheidung; Sozialgericht; Beschwerde; Anfechtung; Vorinstanz; Ermessen;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.07.2003 - L 16 B 3/03
    Da der angefochtene Beschluss des SG eine Kostenentscheidung gemäß § 193 Abs. 1 SGG zum Inhalt hat, hat - wie das LSG Bremen im Beschluss vom 18. Mai 1987 (Az. L 5 BR 2/86) ausgeführt hat &61531;vgl. auch Beschluss des LSG Bremen vom 15. November 1985, Az. L 5 BR 13/85, in Breithaupt 1987, Seite 523 (zur Kostenentscheidung nach Erledigung einer Untätigkeitsklage)&61533; - das Beschwerdegericht einen Ermessensspielraum zu respektieren, der der Vorinstanz eingeräumt ist.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.08.2012 - L 11 SF 135/11
    Diese Entscheidung steht im Ermessen des Sozialgerichts und ist daher im Beschwerdeverfahren nur auf etwaige Ermessensfehler überprüfbar (Beschluss des Senats vom 21. Dezember 2011 - L 11 SB 21/11 B; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 25. Juni 2002 - L 9 B 144/02 SB; LSG Bremen, Beschluss vom 15. November 1985 - L 5 BR 13/85, Breithaupt 1985, 523; LSG Bremen, Beschluss vom 18. Mai 1987 - L 5 BR 2/86; LSG Niedersachsen, Beschluss vom 9. Mai 1997 - L 1 S (Ran) 30/97, SGb 1997, 643; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 7. Juli 2003 - L 16 B 3/03 U; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 10. März 2004 - L 9 B 41/03 SB; Leitherer in Meyer-Ladewig u.a., SGG, 10. Aufl. 2012, § 176 Rn 4; Zeihe, SGG, § 109 Rn 9e; Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, X Rn 55).
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